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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Lieber Feriengast / Veranstalter / Vertragspartner,
die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und unserem Unternehmen.

§1 Anwendungsbereich
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, der Elldus Resort GmbH gegenüber dem Gast, dem Veranstalter oder anderen Vertragspartnern erbringt. Diese Leistungen beziehen sich insbesondere auf die entgeldliche Nutzungsüberlassung von Apartments und sonstigen Räumlichkeiten, z. B. für Tagungen, Konferenzen, Seminare, Präsentationen, Bankette und Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken, sonstigen Programmen, sowie allen damit zusammenhängenden Leistungen.
2. Die AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten und alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner, die mit der Elldus Resort GmbH geschlossen werden.


§2 Allgemeines
1. Unsere Apartments sind Nichtraucherapartments und stehen Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr sowie am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung.
2. Im Zeitraum Hoch- & Topsaison sowie Topsaison plus gibt es mitunter feste Reisezeiträume, Mindestaufenthalte und Anreisetage.
3. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung.
 


§3 Vertragsschluss
1. Die Verträge kommen nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des Antrages der Elldus Resort GmbH zustande. Die Annahme kann schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, erfolgen.
2. Die Elldus Resort GmbH haftet nicht für Leistungen, die im Namen und auf Rechnung Dritter vermittelt werden. Bestellt ein Dritter für einen Gast eine oder mehrere Leistungen, so haftet er zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Nur mit schriftlicher Zustimmung der Elldus Resort GmbH, ist die Unter- bzw. Weitervermietung eines Apartments an Dritte, sowie die unentgeltliche Nutzung gestattet.
4. Mündliche Vereinbarungen sollten aus Beweisgründen schriftlich bestätigt werden. Anzeigen und Erklärungen, die der Elldus Resort GmbH gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform.
5. Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


§4 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Die Elldus Resort GmbH verpflichtet sich, die vom Gast gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Sofern der Elldus Resort GmbH die Erbringung der Leistung zum entsprechendem Zeitpunkt nicht möglich ist, wird dies dem Gast in einer angemessenen Frist mitgeteilt. In diesem Fall können beide Parteien (Gast und Elldus Resort GmbH) ohne Angabe von Gründen und ohne Geltendmachung von Ansprüchen von dem Vertrag zurücktreten. Schon gewährte Leistungen sind zu vergüten.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm darüber hinaus in Anspruch genommenen Leistungen gültigen Preise zu zahlen.
3. Die direkt mit der Elldus Resort GmbH vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
4. Die ortsübliche Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten und ist nach den ortsüblichen Tarifen vor Ort zu entrichten.
5. Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe und Rabatte sind nicht kombinierbar und können nicht in Folge gebucht werden. Personengebundene Firmenpreise sind nicht auf andere Personen übertragbar.
6. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Bei Umbuchungen (Änderung einer bereits getätigten Buchung) bleiben die ursprünglichen Stornierungsbedingungen unberührt.
7. Die Höhe der Vorauszahlung und des Zahlungstermins kann im Vertrag festgehalten werden. Die Elldus Resort GmbH ist berechtigt, eine Vorauszahlung von bis zu 100% der Zahlungsverpflichtung zu verlangen. Bei den Zahlarten Kreditkarte und Paypal werden immer 100% des Reisepreises sofort fällig.
8. Der Zahlungsanspruch des Elldus Resort ist unverzüglich nach Zugang der Rechnung fällig. Rechnungen sind grundsätzlich sofort in bar, per EC-Karte, Paypal oder akzeptierter Kreditkarte zu begleichen. 
9. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,00 € fällig.
10. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber der Elldus Resort GmbH aufrechnen.
11. Sofern keine Spätabreise gebucht wurde, enden sämtliche Leistungen am Abreisetag um 10 Uhr.
12. Bei Buchung von All-Inclusive Premium beginnen die Leistungen mit dem Vesper/Kaffeetrinken ab 15:00 Uhr am Anreisetag und enden mit dem Frühstück am Abreisetag und dem Check out 10:00 Uhr.
13. Bei Buchung von All-Inclusive Premium behalten wir uns vor, Kinder von der Betreuungsleistung auszuschließen, sofern deren gesundheitlicher Zustand (z. B. jegliche Infektionserkrankungen) das Wohl anderer Kinder und Mitarbeiter gefährden.
14. Bei Buchung mit Frühstück ist keine Baby- & Kinderbetreuung inklusive.


§5 Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe
1. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Apartment.
2. Die Bereitstellung der Apartments dient ausschließlich dem Beherbergungszweck.
3. Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistung der Elldus Resort GmbH erhalten haben, verschuldet wurden. Nicht gemeldete, offensichtliche Schäden müssen wir leider als beabsichtigte Sachbeschädigung sehen. Diese, sowie die Entwendung von Gegenständen aus dem Apartments, können - sofern keine klärende Rücksprache mit Ihnen möglich ist - zu einer Anzeige führen.
4. Unsere Apartments stehen Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr sowie am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise erfolgt bis spätestens 21.00 Uhr. Ausnahmen zur Anreisezeit werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung mit der Elldus Resort GmbH genehmigt. Andernfalls kann das Unternehmen die Apartments weitervermieten.
5. Wir bitten um Mitteilung, sollten Sie Verunreinigungen oder Beschädigungen an der Einrichtung feststellen. Vor Ihrer Abreise bitten wir Sie, das Geschirr zu reinigen, den Müll zu entsorgen und das Apartment zu lüften. Mehraufwand bei der Reinigung kann nachträglich in Rechnung gestellt werden.
6. Bei Übernachtung in den Apartments Fips, Family, Suite und den Wohnungen der Residenz werden Ihnen bei Anreise 150 € Kaution auf Ihr Gast-Konto aufgebucht. Am Abreisetag erfolgt eine Abnahme Ihres Apartments durch das Housekeeping.
7. Sollten Sie eine Wohnung in der Residenz am Elldus Resort gebucht haben, ist dies eine Vermittlungsleistung unsererseits im Auftrag des jeweiligen Eigentümers. Sollten während des Aufenthalts Schäden an Einrichtungsgegenständen oder Wohnung entstehen, werden die Kontaktdaten des Gastes zur Regulierung des Schadens an den jeweiligen Eigentümer weitergegeben. 

§6 Absagen/Abbestellungen/Stornierungen/Rücktritt des Bestellers

1. Bei Nichtanreise oder Stornierung innerhalb bestimmter Fristen bleibt der Besteller zur Zahlung des vereinbarten Preises wie folgt verpflichtet:

  • Bis 42 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 50,00 €
  • Zwischen dem 42. und dem 16. Tag vor dem Reiseantritt 30 % der bestellten Leistungen
  • Zwischen dem 15. und dem 8. Tag vor dem Reiseantritt 60 % der bestellten Leistungen
  • innerhalb der letzten 7 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt 80 % der bestellten Leistungen
  • Bei Änderungen bestehender Buchungen berechnen wir 25,00 € Bearbeitungsgebühr.

2. Absagen müssen schriftlich oder per Fax erfolgen und werden von uns bestätigt. Die Rücktrittsrechte des Bestellers gemäß BGB bleiben unbenommen.

3. Bei Umbuchungen (Änderung einer bereits getätigten Buchung) bleiben die ursprünglichen Stornierungsbedingungen unberührt.

3. Wir sind nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Apartments nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. In diesem Fall entfällt die Stornierungsgebühr.


§7 Rücktritt der Elldus Resort GmbH
1. Die Berechtigung zum Rücktritt vom Vertrag erfolgt gemäß §323 BGB oder zur Kündigung des Vertrages gemäß § 314 BGB.

  • Wenn der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt (z. B. die geforderte Vorauszahlung nicht gezahlt wird).
  • Wenn die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder andere nicht vertretbare Gründe unmöglich ist.
  • Wenn der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten, wie z. B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, macht.
  • Wenn der Vertragspartner den Namen der Elldus Resort GmbH mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nutzt.
  • Wenn ein begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährdet ist.

2. Die Elldus Resort GmbH verpflichtet sich den Vertragspartner unverzüglich nach bekannt werden des Grundes, vom Rücktritt / Kündigung in Kenntnis zu setzen.
3. Bei begründetem Rücktritt / Kündigung entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz für den Vertragspartner.


§8 Veranstaltungen
1. Die endgültige Teilnehmerzahl einer Veranstaltung muss der Elldus Resort GmbH bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. Ist die dann genannte Teilnehmerzahl höher als die vereinbarte, wird sie nur Bestandteil des Vertrages, wenn die Elldus Resort GmbH schriftlich zustimmt. Bei Nichtzustimmung ist der Vertragspartner nicht berechtigt die Veranstaltung mit der höheren Teilnehmeranzahl durchzuführen. Bei Zustimmung wird die Abrechnung dementsprechend angepasst. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Zustimmung. Ist die Teilnehmerzahl geringer als die vereinbarte, so hat dies keinen Einfluss auf die Abrechnung.
2. Verändert sich der vereinbarte Zeitpunkt der Veranstaltung, so werden alle dadurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung gestellt
3. Die Inanspruchnahme der reservierten Räume über den vertraglich geregelten Zeitraum bedarf der schriftlichen Zustimmung des Elldus Resort und ist mit einem zusätzlichen Entgeld verbunden
4. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, hat der Vertragspartner alle behördlichen Genehmigungen selbst und auf eigene Kosten zu besorgen
5. Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, Veranstaltungsteilnehmer, Hilfskräfte und für sich selbst. Die Elldus Resort GmbH ist berechtigt angemessene Sicherheiten vom Vertragspartner zu verlangen
6. Sämtliche eingebrachte Gegenstände, wie Dekorationsmaterial oder Anlagen, müssen den Ordnungsvorschriften entsprechen und werden nach Ende der Veranstaltung wieder entfernt. Die Zustimmung über die Verwendung der Gegenstände wird im Vertrag geregelt. Ist keine schriftliche Zustimmung vorhanden haftet der Vertragspartner für alle damit im Zusammenhang stehenden Schäden
7. Seitens der Elldus Resort GmbH besteht kein Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände
8. Alle Werbemaßnahmen, Informationen, Einladungen, Zeitungsanzeigen u. ä., die einen Bezug zur Elldus Resort GmbH herstellen, müssen von der Elldus Resort GmbH genehmigt werden.

 

§9 Haftung der Elldus Resort GmbH
1. Die Elldus Resort GmbH haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen seiner gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten aus dem Vertrag.
2. Des Weiteren haftet das Unternehmen für Schäden, die

  • auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, wenn die Elldus Resort GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
  • durch die Verletzung essentieller Vertragspflichten entstehen. In diesem Fall ist der Schaden auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

3. Ausgeschlossen von der Haftung sind Folgeschäden oder mittelbare Schäden.
4. Der Vertragspartner ist verpflichtet Störungen oder Mängel unverzüglich an der Rezeption anzuzeigen. Die Elldus Resort GmbH wird nach Kenntnisnahme bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Dabei ist der Kunde verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den Schaden gering zu halten.
5. Die Haftung für eingebrachte Sachen erfolgt gemäß §§ 701 ff BGB. Die Haftungsansprüche erlischen, wenn der Gast nach Kenntnisnahme des Verlusts, der Zerstörung oder Beschädigung dem Elldus Resort nicht unverzüglich Anzeige macht.
6. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners werden 12 Monate aufbewahrt und nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Für den Aufwand wird eine entsprechende Geldleistung fällig.
7. Für die Nutzung der Stellplätze der Elldus Resort GmbH wird keinerlei Haftung übernommen.

 

§10 Haftungsausschluss
1. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich die Betreiber verantwortlich.
2. Für materielle oder ideelle Schäden, die durch die angeführten Informationen herbeigeführt wurden, wird grundsätzlich keine Haftung übernommen, es sei denn, die Elldus Resort GmbH hat nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
3. Sämtliche Onlineangebote sind unverbindlich. Die Elldus Resort GmbH hat das Recht, Teile der Seiten oder das Angebot ohne Ankündigung zu ändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung einzustellen.

 

§11 Datenschutz
1. Die Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten auf unserer Homepage erfolgt auf freiwilliger Basis. Gewöhnlich geschieht dies, wenn der Gast eine Geschäftsbeziehung mit der Elldus Resort GmbH eingeht.
2. Eine Weitergabe der vom Gast angegeben Daten an Dritte erfolgt nicht. Ausnahmen bilden Statistiken, in denen die Daten anonymisiert weiterverwendet werden.
3. Alle auf der Homepage und in den Prospekten verwandten Bilder sind mit den entsprechenden Personen geregelt.
4. Generell ist der Besuch unserer Homepage auf anonyme Weise möglich. Die Elldus Resort GmbH behält sich das Recht vor, Informationen allgemeiner Natur, wie z. B. Art des Webbrowsers, Domainnamen, Service Provider o. ä., zu speichern. Diese Informationen lassen keine Rückschlüsse auf den Nutzer zu.
5. Mit der Nutzung der Homepage der Elldus Resort GmbH erklärt sich der Nutzer einverstanden, dass die freiwillig übermittelten Daten von uns gespeichert und unter Beachtung der Datenschutzerklärung verarbeitet und benutzt werden.
6. Mit Ihrer Einwilligung setzen wir innerhalb unseres Internetauftritts den „Besucheraktions-Pixel“ der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (“Facebook”) ein. Mit dessen Hilfe können wir die Aktionen von Nutzern nachverfolgen, nach dem diese eine Facebook-Werbeanzeige gesehen oder geklickt haben. So können wir die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen für statistische und marktforschungszwecke erfassen. Die so erfassten Daten sind für uns anonym, das heißt wir sehen nicht die personenbezogenen Daten einzelner Nutzer. Diese Daten werden jedoch von Facebook gespeichert  und verarbeitet, worüber wir Sie entsprechend unserem Kenntnisstand unterrichten. Facebook kann diese Daten mit ihrem Facebookkonto verbinden und auch für eigene Werbezwecke, entsprechend Facebooks Datenverwendungsrichtlinie verwenden https://www.facebook.com/about/privacy/. Sie können Facebook sowie dessen Partnern das Schalten von Werbeanzeigen auf und außerhalb von Facebook ermöglichen. Es kann ferner zu diesen Zwecken ein Cookie auf Ihrem Rechner gespeichert werden.

Diese Einwilligung darf nur von Nutzern, die älter als 13 Jahre alt sind erklärt werden. Falls Sie jünger sind, bitten wir, Ihre Erziehungsberechtigten um Rat zu fragen.

§12 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Elldus Resort GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung dieser Website mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Kunden besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website für neue Buchungen nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Kunden sein Einverständnis zu den Änderungen.

§13 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

§14 Rechtsfrage
Es wird deutsches Recht vereinbart

 

Letzte Änderung im Juli 2023